Bauabnahme

Unsere Bauleiter nehmen gemeinsam mit Ihnen und den Auftragnehmern entsprechend § 4 Abs. 10 der VOB, Teil B handwerkliche Teilleistungen schon während der Bauphase ab. Eine solche technische Zwischenabnahme ist eine Zustandsfeststellung der Bauleistungen und dient Ihnen als Qualitätssicherung und -kontrolle bereits ausgeführter Arbeiten.

Nach erfolgreicher Beendigung der gesamten Baumaßnahme unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Erklärung der förmlichen Abnahme. Zu diesem Zweck begehen wir gemeinsam mit Ihnen und den ausführenden Fachunternehmern das vertragsmäßig vereinbarte und hergestellte Werk – alle Einzelheiten der Abnahme werden von uns protokolliert.

Bauabnahme nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungsphase 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation. Die Aufnahme zur Unterseite Bauabnahme zeigt einen Bauhelm, ein Lasermessgerät, einen Notizblock und einen Bauplan. Diese Gegenstände sollen die Bauabnahme symbolisch repräsentieren. Die Bauabnahme findet im Beisein des Bauherrn, des Architekten bzw. der Bauleitung sowie dem Bauunternehmen statt. In einem Abnahmeprotokoll werden gegebenenfalls vorhandene Mängel protokolliert und ein Zeitraum zur Mängelbeseitigung festgesetzt. Darüber hinaus wird der Beginn der Gewährleistungsfrist kommuniziert und notiert.
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