Objektbetreung

Wir bewerten für Sie innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellte Mängel an Ihrem Bauwerk. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen Objektbegehungen zur Mängelfeststellung an; die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und Ihnen zur weiteren Vorgehensweise übermittelt.

Ferner beraten wir Sie bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen oder überwachen Ihr Bauwerk fortlaufend mithilfe von modernste (elektronischer) Messtechnik zwecks Zustandsbewertung.

Objektbetreuung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Leistungsphase 9: Objektbetreuung. Die Aufnahme zur Unterseite Objektbetreuung zeigt einen Schlüsselbund mit diversen Schlüsseln. Dieser Schlüsselbund soll die Betreuung nach Abschluss der Bauarbeiten - welche im Rahmen der vereinbarten Gewährleistungsfrist nach VOB (§13 VOB/B) oder BGB festgelegt ist - symbolisch repräsentieren.
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